Maskenpflicht:
Besucher müssen im Freien beim Unterschreiten des Mindestabstandes, sowie im Farmhaus eine Maske tragen. Ansonsten besteht derzet keine Maskenpflicht.
Hygieneregeln & Sonstiges:
- Neben den allgemeinen Abstands- & Hygieneregeln gelten Sicherheits- und Hygieneregeln, um die Gesundheit der Kinder und Mitarbeiter nicht zu gefährden.
- Ein kurzes Kommen und Gehen sollte vermieden werden, sondern eher längere Besuchszeiten sind gewünscht.
- Besucher müssen am Besuchstag gesund und symptomfrei sein.
- Der Aufenthalt auf der Jugendfarm ist im Freien vorgesehen, bitte auf entsprechende Kleidung achten. Der dauerhafte Aufenthalt im Farmhaus ist nicht und nur kurzzeitig für wenige Personen vorgesehen, z.B.: Nutzung der Küche, der sanitären Eintrichtungen, kurzes Aufwärmen am Ofen, Bastel-/Spielmaterial holen, etc. Ansonsten findet der Farmbetrieb im Freien statt.