Jufa-Faschingsferien

vom 28.02.22 – 04.03.22

mit Anmeldung & Vorort Selbsttests

Auch in den Faschingsferien wird wieder ein Ferienprogramm auf der Jugendfarm angeboten. Aufgrund der dezeitigen Situation wird das Programm im Freien stattfinden. Anmeldungen werden ab Montag, den 24. Januar entgegen genommen.

Es gelten folgende Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen gemäß der Corona-Verordnung „Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit“ vom 17.01.2022:

  • Eine Anmeldung ist erforderlich bis zur maximal festgelegten Obergrenze.
    -> Anmeldeformular  wenn möglich elektornisch per email an anmeldung@jugendfarm-ludwigsburg.de
  • 3G: Genesennachweis, Boosternachweis oder ein Testnachweis (wenn möglich einen offiziellen Testnachweis mitbringen, alternativ wenn möglich einen Selbsttest zum Vorort testen mitbringen).
  • Besucher müssen am Besuchstag gesund und symptomfrei sein, sowie in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einem Covid-19 positiv getesteten Patienten gehabt haben oder selber positiv getestet sein.
  • Besucher müssen beim Unterschreiten des Mindestabstandes, sowie im Farmhaus eine Maske tragen. Bitte den Kindern eine Maske mitgeben.
  • Neben den allgemeinen Abstands- & Hygieneregeln gelten für die Wiedereröffnung Jugendfarm-spezifische Sicherheits- und Hygieneregeln, um die Gesundheit der Kinder und Mitarbeiter nicht zu gefährden. Wer sich nicht daran hält, kann auch vom Besuch der Jugendfarm ausgeschlossen werden. Zu Beginn des Farmbesuches gibt es eine Einweisung in die Regelungen, falls nicht bereits bekannt.
  • Der Aufenthalt auf der Jugendfarm ist im Freien vorgesehen, bitte auf entsprechende Kleidung achten. Der Aufenthalt im Farmhaus ist nicht dauerhaft und nur kurzzeitig für wenige Personen vorgesehen, z.B.: Nutzung der Küche, der sanitären Eintrichtungen, kurzes Aufwärmen am Ofen, Bastel-/Spielmaterial holen, etc.
  • Um eine Nachverfolgung weiterhin zu gewährleisten, werden weiterhin durch die Mitarbeiter die Daten der Besucher erfasst. Dies geschieht entweder durch die CoronaWarnApp, die LucaApp oder auf Papier. Die Daten werden im Bedarfsfall dem zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt. Die Daten werden vier Wochen nach dem Besuch vernichtet.