Der Jufa – Herbst & Vorweihnachtszeit

zwischen Herbst- und Winterferien
vom 08. November – 22. Dezember

3G - Betrieb
ohne Anmeldung
mit Vorort-Registrierung
und Personenobergrenze

Nach den Herbstferien haben wir ab Montag den 08.11.  bis zum beginne der Weihnachtsferien geöffnet.

Montags – Freitags
13:00h – 18:00 Uhr

Samstags
11:00h – 18:00h
an folgenden Samstagen ist die Farm geschlossen:
27.11.  &  18.12.

 

Corona-VO

Die derzeitige Corona VO erlaubt es ungetestet und bei derzeitigen Inzidenzen nur bis zu 24 Personen oder getestet (bzw. 3G), dafür dann aber mehr Personen. Da Schulkinder in der Schule getestet werden und Kleinkinder unter 6 Jahre keinen Nachweis benötigen, haben wir uns für die Variante mit 3G und ohne Anmeldung entschieden. Eine Registrierung bei Eintritt ist zur Nachverfolgung weiterhin notwendig.

Es gelten folgende Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen:
  • Ein Besuch ist auch ohne vorherige Anmeldung möglich.
  • Es ist ein 3G Nachweis erforderlich. Für Schulkinder ist der Schülerausweis, bzw. der Testnachweis der Schule ausreichend. Kinder unter 6 Jahre benötigen keinen Nachweis. Jugendliche & Erwachsene, die nicht mehr in der Schule getestet werden benötigen einen 3G Nachweis.
  • Die Jugendfarm behält sich weiterhin vor, falls zu viele Personen auf der Farm sind, den Einlass zu begrenzen.
  • Ein kurzes Kommen und Gehen sollte vermieden werden, sondern eher längere Besuchszeiten sind gewünscht.
  • Besucher müssen am Besuchstag gesund und symptomfrei sein, sowie in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einem Covid-19 positiv getesteten Patienten gehabt haben oder selber positiv getestet sein.
  • Besucher müssen beim Unterschreiten des Mindestabstandes, sowie im Farmhaus eine Maske tragen.
  • Neben den allgemeinen Abstands- & Hygieneregeln gelten für die Wiedereröffnung Jugendfarm-spezifische Sicherheits- und Hygieneregeln, um die Gesundheit der Kinder und Mitarbeiter nicht zu gefährden. Wer sich nicht daran hält, kann auch vom Besuch der Jugendfarm ausgeschlossen werden. Zu Beginn des Farmbesuches gibt es eine Einweisung in die Regelungen.
  • Der Aufenthalt auf der Jugendfarm ist im Freien vorgesehen, bitte auf entsprechende Kleidung achten. Der Aufenthalt im Farmhaus ist nicht dauerhaft und nur kurzzeitig für wenige Personen vorgesehen, z.B.: Nutzung der Küche, der sanitären Eintrichtungen, kurzes Aufwärmen am Ofen, Bastel-/Spielmaterial holen, etc.
  • Um eine Nachverfolgung weiterhin zu gewährleisten, werden weiterhin durch die Mitarbeiter die Daten der Besucher erfasst. Dies geschieht entweder durch die CoronaWarnApp, die LucaApp oder auf Papier. Die Daten werden im Bedarfsfall dem zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt. Die Daten werden vier Wochen nach dem Besuch vernichtet.