Die Jugendfarm hat weiterhin geöffnet

im Gruppenbetrieb mit Anmeldung

Auch nach den Herbstferien ist ein Besuch der Jugendfarm nur nach vorheriger Anmeldung und nur für eine begrenzte Anzahl an Kindern und Jugendlichen möglich. Der Betrieb findet ausschliesslich als Veranstaltung statt, dazu müssen die Kinder & Jugendlichen vorher angelemdet sein. Die Anzahl der Teilnehmer haben wir vorsichtshalber erneut reduziert. Ansammlungen sind auf der Jugendfarm nicht mehr möglich.

Gemäß dem Beschluss aus der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28.10.20: „Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet.“ (Ziff. 14 des Protokolls). Das Protokoll können sie hier nachlesen.

Gruppenbetrieb mit Anmeldung

Montags –  Freitags

13:00h – 17:00h

Samstage mit Anmeldung

Samstag | 14.11.
Samstag | 21.11.
Samstag | 05.12.
Samstag | 12.12.

10 Besucher mit Anmeldung per Telefon unter 07141 / 87 94 07.

Anmeldung für Angebote nach den Ferien:
  • Anmeldungen für die Tage von Montag – Freitag mit Angabe der Wunschtage bitte formlos und unkompliziert per Email an sonja.sharma@jugendfarm-ludwigsburg.de
  • Anmeldungen für die Samstag bitte telefonisch unter 07141 / 87 94 07.
  • Je nach Gruppenauslastung ist auch ein  kruzfristige kurzfristig möglich.
  • Derzeit gilt eine Gruppenobergrenze von 10 Kindern.
Es gelten weiterhin folgende Regeln:
  • Ein Besuch ist nur nach vorheriger Anmeldung und nur für eine begrenzte Anzahl an Kindern und Jugendlichen möglich.
  • Besucher müssen am Besuchstag gesund und Symptomfrei sein, sowie in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einem Covid-19 positiv getesteten Patienten gehabt haben oder selber positiv getestet sein.
  • Besucher müssen beim Unterschreiten des Mindestabstandes eine Alltagsmaske tragen, z.b. im Farmhaus, beim gemeinsamen Pferdeputzen, etc.
  • Die Mitarbeiter erfassen die Daten der Kinder (Name, Anschrift), welche im Bedarfsfall dem zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Daten werden vier Wochen nach Ende des Angebots wieder vernichtet.
  • Neben den allgemeinen Abstandsregeln gelten für die Wiedereröffnung Jugendfarm-spezifische Sicherheits- und Hygieneregeln, um die Gesundheit der Kinder und Mitarbeiter nicht zu gefährden. Wer sich nicht daran hält, kann auch vom Besuch der Jugendfarm ausgeschlossen werden. Zu Beginn des  Farmbesuches gibt es eine Einweisung in die Regelungen.
  • Da für die Öffnungszeiten der Jufa bereits ein Maximum an Personen eingeplant ist, können parallel keine Geburtstagfeiern oder ähnliche Veranstaltungen während der Öffnungszeit stattfinden.