Die Jugendfarm hat weiterhin geöffnet

im Gruppenbetrieb mit Anmeldung

Auch nach den Sommerferien ist ein Besuch der Jugendfarm nur nach vorheriger Anmeldung und nur für eine begrenzte Anzahl an Kindern und Jugendlichen möglich.

Neben den allgemeinen Abstandsregeln gelten Jugendfarm-spezifische Sicherheits- und Hygieneregeln, um die Gesundheit der Kinder und Mitarbeiter nicht zu gefährden. Wer sich nicht daran hält, kann auch vom Besuch der Jugendfarm ausgeschlossen werden. Besucher müssen beim Unterschreiten des Mindestabstandes eine Alltagsmaske tragen, z.b. im Farmhaus, beim gemeinsamen Pferdeputzen, etc.

Besucher mit Krankheitssymptomen, mit bestimmten Vorerkrankungen, oder die Kontakt zu Covid-19-Infizierten hatten, sind leider von den Angeboten ausgeschlossen.

Die Mitarbeiter erfassen die Daten der Kinder (Name, Anschrift), welche im Bedarfsfall dem zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Daten werden vier Wochen nach Ende des Angebots wieder vernichtet.

Da für die Öffnungszeiten der Jufa bereits ein Maximum an Personen eingeplant ist, können parallel keine Geburtstagfeiern oder ähnliche Veranstaltungen während der Öffnungszeit stattfinden.

Gruppenbetrieb mit Anmeldung

Montags- Freitags
Woche vom 14.09. – 18.09.
Woche vom 21.09. – 25.09.
Woche vom 28.09. – 02.10.
Woche vom 05.10. – 09.10.
Woche vom 12.10. – 16.10.
Woche vom 19.10. – 23.10.

Samstage

Samstag  |  19.09.
Samstag  |  10.10.
Samstag  |  24.10.

Gruppe 1

Montags –  Freitags

13:00h – 15:00h

Gruppe 2

Montags – Freitags

15:30h – 17:30h

Samstage

11:00h – 14.00h

14.30h – 18.00h

mit Anmeldung.

Anmeldung für Angebote nach den Sommerferien:
  • Für die Wochen außerhalb der Ferien: Anmeldungen mit Angabe der Wunschtage bitte formlos und unkompliziert per Email an sonja.sharma@jugendfarm-ludwigsburg.de
  • Anmeldungen für die Nachmittagsgruppen sind je nach Gruppenauslastung auch kurzfristig möglich.
Es gelten weiterhin folgende Regeln:
  • Ein Besuch ist nur nach vorheriger Anmeldung und nur für eine begrenzte Anzahl an Kindern und Jugendlichen möglich.
  • Besucher müssen am Besuchstag gesund und Symptomfrei sein, sowie in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einem Covid-19 positiv getesteten Patienten gehabt haben oder selber positiv getestet sein.
  • Besucher müssen beim Unterschreiten des Mindestabstandes eine Alltagsmaske tragen, z.b. im Farmhaus, beim gemeinsamen Pferdeputzen, etc.
  • Die Mitarbeiter erfassen die Daten der Kinder (Name, Anschrift), welche im Bedarfsfall dem zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Daten werden vier Wochen nach Ende des Angebots wieder vernichtet.
  • Neben den allgemeinen Abstandsregeln gelten für die Wiedereröffnung Jugendfarm-spezifische Sicherheits- und Hygieneregeln, um die Gesundheit der Kinder und Mitarbeiter nicht zu gefährden. Wer sich nicht daran hält, kann auch vom Besuch der Jugendfarm ausgeschlossen werden. Zu Beginn des  Farmbesuches gibt es eine Einweisung in die Regelungen.